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Zusätzlicher steuerpflichtiger Vorteil 2026: niedrigerer zusätzlicher Steuersatz für Elektroautos bleibt bestehen

Dezember 3, 2025

Die Zukunft der zusätzlichen Steuern

Die Richtung bleibt dieselbe: Irgendwann werden alle zum zusätzlichen Steuersatz von 22 Prozent übergehen. Aber vorher entscheidet sich das Unterhaus nun für eine weichere Landung, wobei Elektromodelle in beiden Übergangsjahren weiterhin einen Rabatt erhalten. Die Sache hat allerdings einen Haken: Das Unterhaus hat diesen Vorschlag bereits verabschiedet, aber der Senat muss am 16. Dezember 2025 noch darüber abstimmen. Erst wenn der Senat zustimmt, werden Sie wissen, wie sich das zusätzliche zu versteuernde Einkommen im Jahr 2026 letztendlich auswirken wird. Sobald die Verordnungen im Dezember veröffentlicht werden, können Arbeitgeber, Leasingfirmen und Geschäftsfahrer damit beginnen, die neuen Prozentsätze zu berechnen und zu antizipieren.

Zusätzlicher Steuersatz 2026: 18 Prozent auf die ersten 30.000 Euro

Im Jahr 2026 wird der Standardsatz (22 Prozent) für E-Fahrzeuge um vier Prozentpunkte gesenkt. Das bedeutet, dass Sie effektiv 18 Prozent auf die ersten 30.000 Euro des Listenwerts zahlen. Der maximale Rabatt steigt auf 1.200 Euro. Oberhalb dieser 30.000 Euro gelten einfach wieder 22 Prozent. Vor allem Kompakt- und Mittelklasse-EVs profitieren von dieser Maßnahme.

Zusätzlicher Steuersatz 2027: 20 Prozent auf die ersten 30.000 Euro

Im Jahr 2027 wird die Leistung weiter abgebaut. Dann gilt ein effektiver Satz von 20 Prozent auf die ersten 30.000 Euro, was einer maximalen Leistung von 600 Euro entspricht. Der Rest des Systems bleibt gleich wie im Jahr 2026.

Zusätzlicher Steuersatz 2028: alle bis 22 Prozent

Ab dem 1. Januar 2028 werden alle Rabatte verschwinden, wie diese Pläne nun zeigen. Elektroautos fallen dann vollständig unter den regulären Aufschlagssatz von 22 Prozent.

Zusätzliche Zulage gilt für fünf Jahre

Diejenigen, die 2026 oder 2027 ein Elektroauto anmelden, profitieren länger. Denn der geltende Zusatzsteuersatz wird wieder für 60 Monate festgeschrieben. Für Geschäftsreisende, die kurzfristig ihr Leasingfahrzeug wechseln können, wird der Zeitpunkt der Bestellung also wieder strategisch wichtig.

Die offizielle Geschichte

Werfen wir auch einen Blick auf die Originaltexte des Repräsentantenhauses, die Sie auf der Seite ‚VOTES (on all amendments submitted to the 2026 Tax Plan Package and on motions submitted)‘, Abschnitt 36812-102, finden. In diesem Regierungsdokument steht Folgendes:

„Mit dieser Änderung wird auf einen Schlag verhindert, dass Elektroautos (EVs) im Jahr 2026 de facto höher besteuert werden als Benzinautos. In der Tat haben vor allem kleinere EVs immer noch einen höheren Anschaffungspreis als ihre fossilen Pendants. Der aktuelle Zusatzsteuersatz für E-Fahrzeuge beträgt 17% für die ersten 30.000 € des Listenwerts und 22% darüber hinaus. Im Steuerplan 2026 besteht die Gefahr, dass dieser Satz auf einen Schlag 22% beträgt. Die Petenten schlagen vor, dies schrittweise zu tun: 18% im Jahr 2026 für die ersten 30.000 €, 20% im Jahr 2027 und 22% erst ab 2028. Wird ein Elektrofahrzeug im Jahr 2026 gekauft, gilt der vorgeschlagene Aufschlag von 18% für 60 Monate; kurzum, er entspricht dem aktuellen Stand der Dinge. Diese Änderung ergänzt somit auch die dringend benötigte flankierende Politik, die derzeit in der vom Kabinett vorgeschlagenen Pseudo-Zusatzsteuer fehlt.

Die Deckung findet sich in einer schrittweisen Reduzierung der Youngtimer-Regelung. Die Petenten schlagen vor, das Mindestalter für Youngtimer bis 2026 um ein Jahr von 15 auf 16 Jahre und ab 2027 um weitere neun Jahre auf 25 Jahre anzuheben. Diese schrittweise Herabsetzung gibt den Besitzern von Youngtimern im Laufe des nächsten Jahres Spielraum, um dies vorwegzunehmen, wenn sie dies wünschen. Beide Maßnahmen – der geringere steuerliche Zusatznutzen für E-Fahrzeuge und die Lockerung der Youngtimer-Regelung – tragen zur gewünschten Ökologisierung der Autoflotte in den Niederlanden bei.“

Youngtimer-Regelung soll deutlich verschärft werden

Der erneute EV-Rabatt muss von irgendwoher bezahlt werden. Dies wird durch einen kräftigen Eingriff in die Youngtimer-Regelung geschehen. Ab 2026 wird die Altersgrenze von 15 auf 16 Jahre angehoben. Ein zweiter Sprung folgt im Jahr 2027: Die Grenze steigt auf 25 Jahre. Nur Autos, die 25 Jahre oder älter sind, haben dann noch Anspruch auf den günstigen 35-Prozent-Satz. Jüngere Youngtimer – seit Jahren beliebt als Geschäftsoption mit niedrigem Zusatzsteuersatz – fallen dann auf einen Schlag auf 22 Prozent zurück. Dies betrifft vor allem Fahrer älterer Premium-Limousinen, größerer Kombis und geliebter zukünftiger Oldtimer. Wichtiges Detail: Der zusätzliche Steuersatz kann niemals die tatsächlichen Kosten übersteigen, die einem Unternehmen für ein Auto entstehen, der Betrag kann also nicht unbegrenzt sein.

Was bedeutet das für den Markt?

Für Importeure und Hersteller bringt die neue EV-Regelung frischen Wind. Vor allem Modelle im A-, B- und C-Segment (etwa zwischen 20.000 und 40.000 € Katalogwert) bleiben für Geschäftsleute attraktiv. Diese Kategorie bildet eine wichtige Grundlage für die niederländischen EV-Verkäufe. Für Youngtimer ist der Effekt genau das Gegenteil. Viele Modelle verlieren ihren Steuervorteil und werden daher an Beliebtheit verlieren, insbesondere im mittleren und oberen Segment. Der steuerliche Anreiz verlagert sich eindeutig auf sauberere und neuere Autos.