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Parken an Ladestationen im Jahr 2025: was ist erlaubt und was nicht erlaubt?

August 18, 2025

Kann jeder an den Ladestationen parken?

Ein Parkplatz mit einer Ladestation ist für Elektro- und Plug-in-Hybridautos gedacht, um die Batterie aufzuladen. Im Prinzip dürfen Sie nur an einer Ladestation parken, wenn Sie tatsächlich laden. Wenn Sie ein Auto mit einem Benzin- oder Dieselmotor ohne Lademöglichkeit haben, dürfen Sie dort nicht parken. Ob es tatsächlich verboten ist oder nicht, hängt von dem Schild daneben ab.

Regeln für das Parken an Ladestationen

Die Grundregel ergibt sich aus der Verkehrsgesetzgebung. Ein Parkplatz mit einer Ladestation ist durch ein offizielles Verkehrszeichen gekennzeichnet: Zeichen E8c der Verkehrsregeln und -zeichenverordnung von 1999, ein blaues Schild mit einem weißen P und einem Piktogramm einer Ladestation mit einem Stromblitz und einem Stecker. Manchmal steht dort auch ausdrücklich: „nur für sichtbar geladene Fahrzeuge“. Ihr Auto darf also nur dort geparkt werden, wenn Sie die Batterie aufladen. Steht dieser Satz nicht da? Dann weist das große blaue Schild immer noch auf die Möglichkeit des Aufladens hin, aber der Parkplatz ist grundsätzlich für alle Fahrzeuge bestimmt. Die Regeln sind außerdem von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich – sie erlassen Verordnungen und können bestimmte Parkplätze für eine EV-Ladestation ausweisen. Kurzum, achten Sie genau auf die Schilder vor Ort.

Parken an Ladestationen: nur zum Laden?

In der Praxis bedeutet das Parken an einer Ladestation in der Regel, dass Ihr Auto mit der Säule verbunden sein UND tatsächlich Strom beziehen muss. Einfach das Kabel einzustecken, ohne zu laden, gilt als Missbrauch. Moderne Ladestationen registrieren oft, ob tatsächlich geladen wird – aber dann muss das Auto mit der Ladestation verbunden sein. Dann kann der Betreiber der Ladestation eine Blockgebühr berechnen. Dann zahlen Sie fest für die Zeit, die Sie zu lange an der Ladestation verbringen – Ladezeit nennt man das. Allerdings setzt die Gemeinde die Regeln für das Parken an Ladestationen durch und die Höhe der Bußgelder kann von Gemeinde zu Gemeinde variieren. Die Gemeinden können auch ein widerrechtlich geparktes Auto abschleppen lassen – selbst wenn es zu Unrecht an einer Ladestation geparkt ist.

Urteil des Obersten Gerichtshofs aus dem Jahr 2022

Das Parken auf einem Parkplatz mit einer Ladesäule ist jedoch nicht immer illegal. Es wurden zwar Bußgelder dafür verhängt – insbesondere für das Parken an der Ladesäule oder das Abstellen Ihres Elektroautos, wenn die Batterie bereits voll ist – aber im Jahr 2022 entschied der Oberste Gerichtshof, dass das Parken an der Ladesäule grundsätzlich nicht strafbar ist…

Was ist mit Parkscheinen für Behinderte?

Ein Behindertenparkausweis ist kein Freibrief, einfach überall zu parken. Im Prinzip bleibt eine Ladestation eine Ladestation, auch für behinderte Autofahrer. Aber wenn Sie ein Elektro- oder Plug-in-Hybridauto haben, können Sie in jedem Parkhaus mit einer Ladestation parken und aufladen.

Ist das Parken an Ladestationen für nicht-elektrische Autos verboten?

Wenn ein Parkplatz mit einer Ladestation nicht mit dem Zeichen E8c der RVV 1999 und dem Zusatz „nur für sichtbar ladende Fahrzeuge“ gekennzeichnet ist, handelt es sich theoretisch um einen „normalen“ Parkplatz. In der Praxis stellen die Gemeinden dieses Schild und das Unterschild fast immer auf, um die Durchsetzung der Vorschriften zu ermöglichen und normale Autos dort fernzuhalten. Es ist also nicht so, dass es ein landesweites Verbot für das Parken an Ladestationen für Benzinautos gibt. Aber die Kombination aus Verkehrsschild(ern) und lokalen Vorschriften sorgt dafür, dass überall dasselbe durchgesetzt werden kann.

Unterschiede nach Gemeinde und Ladestationsanbieter

Obwohl die gesetzliche Grundlage landesweit gilt, werden die Details oft von der Gemeinde oder dem Betreiber der Ladestation geregelt. Einige Gemeinden haben strenge maximale Ladezeiten, z. B. vier Stunden am Tag. Andere überlassen es dem Ladesäulenbetreiber, in der Software für die Ladesäulenaufkleber eine ‚Blockrate‘ festzulegen.

Ist der Anbieter der Ladestation Eigentümer des Parkplatzes?

Nein, die meisten öffentlichen Ladestationen befinden sich auf kommunalem oder provinziellem Grund. Der Parkplatz gehört also der Straßenbehörde. Der Betreiber der Ladestation ist nur Eigentümer der Ladestation und hat keinen Einfluss darauf, wer an den Ladestationen parken darf. Der Anbieter kann jedoch in Absprache mit der Gemeinde die Bedingungen festlegen, die er an das Laden knüpft, zum Beispiel den Blocktarif oder eine maximale Ladezeit.

Müssen Sie gehen, wenn Ihr Akku voll ist?

In vielen Gemeinden ist es Vorschrift, dass Sie Ihr Elektroauto entfernen müssen, sobald der Ladevorgang abgeschlossen ist. Der Gedanke ist einfach: Ladeplätze sind knapp und andere sollten dort auch laden können. Einige Ladestationen benachrichtigen Sie per App oder Textnachricht, dass der Ladevorgang abgeschlossen ist. Wenn Sie das Auto dann stundenlang stehen lassen, riskieren Sie eine Blockadegebühr oder sogar ein Bußgeld, wenn die Gemeinde eine maximale Parkdauer festgelegt hat.

Wer entscheidet, was im Falle eines Verstoßes geschieht?

Die Straßenverkehrsbehörde – in der Regel die Gemeinde – legt die Durchsetzungsregeln fest. Sie kann Bußgelder auf der Grundlage des Verkehrsgesetzes und lokaler Verordnungen verhängen. Der Ladestationsanbieter kann nur über die Tarife Einfluss nehmen, nicht über Bußgelder.

Aufladen an einer öffentlichen Ladestation oder einem Schnellladegerät

Der Ladevorgang ist ganz einfach. Sie parken Ihr Elektroauto auf dem Parkplatz an der Ladestation, schließen das Ladekabel an das Auto und die Station an und starten dann den Ladevorgang mit Ihrer Ladekarte oder App. An öffentlichen Ladestationen laden Sie in der Regel mit Wechselstrom (AC) mit einer Leistung von z.B. 11 oder 22 kW, je nach Auto und Station. Schnellladegeräte verwenden Gleichstrom (DC) und bieten viel höhere Kapazitäten, oft 150 kW oder mehr, wodurch das Aufladen viel schneller geht. Die Bezahlung erfolgt über Ihre Kundenkarte, eine App oder manchmal auch per Debit- oder Kreditkarte.

Aufladen ist auch Parken, aber Parken ist nicht immer Aufladen

Ladestationen sind zum Laden da, nicht nur zum Parken. Gemeinden und Betreiber arbeiten zusammen, um die knappen Ladekapazitäten zuzuweisen und gestalten diese Politik mit Verkehrsschildern, Durchsetzung und manchmal intelligenten Tarifen. Schließlich haben alle Elektroautofahrer ein Interesse daran, ihr Auto zu bewegen, sobald die Batterie voll ist, damit auch andere den Ladeplatz nutzen können. Nicht-elektrische Autos gehören dort einfach nicht hin.

Parken an einer privaten Ladestation

Haben Sie eine private Ladesäule? Eine private Ladesäule darf nur auf Privatgrundstücken aufgestellt werden. Der betreffende Parkplatz gehört also Ihnen und Sie können entscheiden, wer dort parken darf und wer nicht. Für Falschparker, d.h. Personen, die ohne Ihre Erlaubnis auf Ihrem Privatparkplatz parken, gelten die gleichen Regeln wie für Privatparkplätze ohne Ladesäule. Als Eigentümer des Parkplatzes können Sie bei der örtlichen Polizei einen Antrag stellen, um den Falschparker mit einem Bußgeld zu belegen und/oder abschleppen zu lassen.