BYD verlängert Garantiezeit, auch für bestehende BYD-Fahrer?
Verlängerung der Garantiezeit für BYD
Alle neuen BYD-Pkw-Modelle verfügen nun standardmäßig über eine sechsjährige allgemeine Garantie und eine achtjährige Garantie auf das Batteriepaket und den Elektromotor, einschließlich seiner Steuerung. Für die Karosserie gilt eine Garantie von 12 Jahren. Gelten diese verbesserten Garantiebedingungen auch für alle, die bereits BYD fahren? Ja, die neuen Bedingungen gelten auch für bereits registrierte Modelle. Darüber hinaus ist die Garantie an das Fahrzeug gebunden und somit übertragbar.
Für alle Modelle
Bisher hatte BYD unterschiedliche Garantiebedingungen für die verschiedenen Modelle. Ab sofort gelten für den BYD Atto 3, Han und Tang längere Laufzeiten und damit verbundene Höchstkilometergrenzen. Natürlich profitieren auch die noch nicht eingeführten BYD Dolphin und Seal von den verbesserten Garantiebedingungen.
Sechs, acht, 12
Alle BYD-Pkw-Modelle werden nun serienmäßig mit sechs Jahren voller Herstellergarantie (bisher 4 oder 5 Jahre) oder einer maximalen Laufleistung von 150.000 (bisher 120.000 oder 100.000) ausgestattet. Die Garantie für die kobalt- und nickelfreie Klingenbatterie beträgt unverändert acht Jahre, aber die damit verbundene maximale Laufleistung wurde auf 200.000 km, SOH ≥70%, verlängert (bisher 160.000 km für bestimmte Modelle).
Für den Elektromotor und seine Steuerung gilt jetzt eine achtjährige Garantie mit einer maximalen Laufleistung von 150.000 km (vorher 5 Jahre oder 100.000 km für bestimmte Modelle). Die Karosserie-Garantie erstreckt sich von nun an über einen Zeitraum von 12 Jahren.