Elektrisches Fahren

Subvention für Elektroautos im Jahr 2023: Das können Sie bekommen

Januar 10, 2023

Für die Anschaffung eines neuen oder gebrauchten Elektro-Pkw stehen bis 2023 insgesamt 99,4 Millionen Euro an Fördermitteln zur Verfügung. Das ist deutlich mehr als im Jahr 2022, während der Förderbetrag für Neuwagen etwas geringer ausfällt. Das bedeutet, dass mehr Menschen diese Möglichkeit nutzen können. Und das ist auch gut so, denn im Jahr 2022 war der Subventionstopf zur Jahresmitte leer. Es wird erwartet, dass sich die Entwicklung in diesem Jahr etwas verlangsamt, aber wie immer gilt: Wenn der Subventionstopf leer ist, können Sie in diesem Jahr keinen Zuschuss erhalten. Oben = weg. Sie wartet dann auf die Bereitstellung des Zuschusses für das Jahr 2024.

Wie wäre es damit?

Der Zuschuss gilt nur für Privatpersonen, die ein neues oder gebrauchtes Elektroauto kaufen möchten. Der Antrag läuft über den RVO (Rijksdienst voor Ondernemend Nederland). Dabei handelt es sich um das so genannte SEPP (Subsidy Scheme for Electric Passenger Cars for Individuals), das bis zum 31. Dezember 2024 gültig ist. Im Jahr 2023 können Einzelpersonen Ansprüche geltend machen:

Die Förderung gilt nicht nur für den Kauf, sondern auch für die private Vermietung. In diesem Fall wird der Zuschuss in eine Beihilfe umgewandelt. Beitrag von 61,45 € pro Monat für einen Zeitraum von 48 Monaten. Sie müssen das Auto dann vier Jahre lang leasen. Endet der private Mietvertrag früher, endet auch die Zahlung des monatlichen Zuschusses.

Voraussetzungen für eine Elektroauto-Förderung für Privatpersonen

Es gelten mehrere Bedingungen für die Förderfähigkeit:

Wann ist eine E-Auto-Förderung zu beantragen?

Die Förderung für Elektro-Pkw für Privatpersonen kann erst nach Abschluss des Kauf- oder Leasingvertrages beantragt werden. Dabei muss der Kauf- oder Leasingvertrag des Fahrzeugs auf den Namen des Zuschussempfängers lauten und im selben Kalenderjahr datiert sein, in dem Sie den Zuschuss beantragen. Förderanträge werden über das RVO gestellt .

Bitte beachten Sie, dass der Zuschuss erst dann ausgezahlt wird, wenn das Fahrzeug geliefert wurde, auf den Namen des Zuschussempfängers zugelassen ist und eine Bestätigung der RFO vorliegt. Es wird kein Vorschuss gezahlt. Sie dürfen die Förderregelung auch nur einmal in Anspruch nehmen.

Der Zuschuss ist also kein Rabatt auf das Auto, sondern ein Extra, das Sie im Nachhinein erhalten. Die Fördersumme wird immer an die Privatperson ausgezahlt, niemals an ein (Auto-)Unternehmen. Es ist möglich, ein Autounternehmen zu bevollmächtigen, den Subventionsantrag für Sie zu stellen. Dies kann mit dem Formular für die Bewilligung von Zwischenfinanzierungen geschehen.

Was passiert, wenn ich das subventionierte Auto wieder verkaufe?

Wenn Sie einen Zuschuss für ein neues oder gebrauchtes Elektroauto erhalten, muss dieses seit mindestens drei Jahren auf Ihren Namen laufen. Die Zulassungsdaten stehen im Fahrzeugregister, das regelmäßig von der RFO überprüft wird. Wenn das Fahrzeug innerhalb von drei Jahren verkauft wird (oder sich zumindest die Zuordnung des Fahrzeugs ändert), muss dies dem RFO gemeldet werden, und Sie müssen (möglicherweise) einen Teil des Zuschusses zurückzahlen. Das Gleiche gilt, wenn der Vertrag eines neuen oder gebrauchten privaten Leasingfahrzeugs früher als die vereinbarten vier Jahre endet.

Förderung von privaten Elektroautos 2024

Die Subventionierung von neuen und gebrauchten Elektro-Pkw für Privatpersonen wird schrittweise eingestellt. Im Jahr 2024 sinkt der Förderbetrag für ein neues Elektroauto auf 2.550 Euro. Der Zuschuss für ein gebrauchtes Elektroauto in Höhe von 2.000 Euro wird 2024 unverändert bleiben. Die Zuschussregelung endet am 31. Dezember 2024. Im Jahr 2025 gibt es keinen Zuschuss mehr für ein neues oder gebrauchtes Elektroauto.

Keine Subvention für Hybrid und Plug-in-Hybrid

Die Förderung für Privatpersonen gilt nur für emissionsfreie Fahrzeuge. Das gilt also im Prinzip auch für Wasserstoffautos, nur sind sie wegen der teuren Technik noch nicht unter 45.000 Euro zu haben. Die Subventionsregelung gilt ohnehin nicht für Hybridfahrzeuge und Plug-in-Hybride.