Förderprogramm für emissionsfreie Nutzfahrzeuge (SEBA) im Jahr 2023: alle Details
Zuschussbetrag SEBA im Jahr 2023
Die SEBA-Zuschussregelung wurde 2021 eingeführt und läuft bis zum 31. Dezember 2025. Die Obergrenze der Subvention pro Firmenwagen ist von Jahr zu Jahr unterschiedlich. Im Jahr 2023 beläuft sich das jährliche Gesamtbudget der SEBA auf stolze 33 Millionen Euro, und der Zuschuss beläuft sich auf 10 % des Anschaffungswerts, höchstens jedoch auf 5 000 Euro. Ein leichter Unterschied besteht bei kleinen Unternehmen und gemeinnützigen Organisationen. Für diese Parteien beträgt der Subventionssatz 12 %.
Nur bei Kauf/Finanzierungsleasing
Mit 33 Millionen Euro können rund 7.500 Nutzfahrzeuge mit SEBA-Förderung gekauft werden. Wie bereits erwähnt, gilt das Programm zur Förderung emissionsfreier Firmenwagen für Unternehmer und gemeinnützige Organisationen. Sie können die SEBA-Regelung nur in Anspruch nehmen, wenn Sie einen neuen, lokal emissionsfreien Firmenwagen kaufen oder leasen. Beim Operate-Leasing muss die Leasinggesellschaft den Zuschuss beantragen.
Fahrzeugklasse N1 oder N2
Nur Nutzfahrzeuge der Fahrzeugklasse N1 oder N2 mit einem Höchstgewicht von 4.250 Kilogramm sind für den SEBA zugelassen. Nachdem die SEBA den Antrag genehmigt hat, dauert es bis zu 7 Monate, bis der Dienstwagen geliefert wird. Bei einer längeren Lieferfrist kann der Antragsteller diese Genehmigungsfrist um bis zu 5 Monate verlängern.
Kann mit der Umweltinvestitionszulage (MIA) kombiniert werden
Wenn der Subventionstopf leer ist, müssen sie bis zum neuen Jahr warten. Die Niederländische Unternehmensagentur arbeitet
den Stand des SEBA-Haushalts
jeden Montag. Es lohnt sich also, das verbleibende Budget von Zeit zu Zeit zu überprüfen. SEBA kann auch mit der Umweltinvestitionszulage (MIA) kombiniert werden. Die RVO bietet auf dieser Website weitere Informationen zu diesem Thema: rvo.nl/subsidies-financing/seba/seba-en-mia.
Wichtig: die Anforderungen!
Der zu beschaffende Dienstwagen muss neu, lokal emissionsfrei und mit einem Elektromotor ausgestattet sein. Der Nettolistenpreis der Fahrzeugklasse N1 beträgt 20.000 € oder mehr, ohne MwSt., einschließlich bpm und einschließlich der vor der Anmeldung des Fahrzeugs eingebauten Optionen. Zum Zeitpunkt des SEBA-Antrags darf das Fahrzeug noch nicht zugelassen sein. Es gibt noch viele weitere Bedingungen. Nachstehend finden Sie alle Bedingungen für SEBA 2023.
Bedingungen und Konditionen SEBA 2023
Um einen SEBA-Antrag zu stellen, müssen Sie diese Bedingungen erfüllen:
Anforderungen an den Antragsteller
- Sie sind Unternehmer oder leiten eine gemeinnützige Einrichtung.
- Sie haben zum Zeitpunkt der Einreichung des Zuschussantrags noch keinen endgültigen Kauf- oder Finanzierungsleasingvertrag abgeschlossen. Dies bedeutet, dass der Kauf- oder Leasingvertrag erst zu einem späteren Zeitpunkt abgeschlossen wird. Sie beantragen also zunächst die SEBA mit einer noch nicht abgeschlossenen Vereinbarung. Diese nicht endgültige Vereinbarung muss eine Bestimmung enthalten, die besagt, dass die Vereinbarung erst zu einem späteren Zeitpunkt endgültig ist. In der Vereinbarung kann auch festgelegt werden, dass der Kauf oder das Finanzierungsleasing erst nach einer positiven Entscheidung über den Zuschussantrag endgültig wird. Dies ist eine aufschiebende oder auflösende Bedingung. Sie können zum Beispiel in die Vereinbarung aufnehmen: „Der Auftrag wird nach Einreichung des Antrags SEBA endgültig“ oder „Der Auftrag wird nach Erteilung des Antrags SEBA endgültig“.
Anforderungen an Firmenwagen
- Der Firmenwagen ist zum Zeitpunkt der Beantragung der Förderung noch nicht auf Ihren Namen im RDW-Kfz-Register eingetragen.
- Es handelt sich um einen völlig emissionsfreien Dienstwagen, der von einem Elektromotor angetrieben wird.
- Der Firmenwagen ist neu. Das bedeutet, dass das Datum der ersten Registrierung in den Niederlanden, das Datum der ersten Zulassung und das Datum der letzten Registrierung dasselbe Datum haben.
- Das Nutzfahrzeug fällt unter die Fahrzeugklassen N1 oder N2 bis zu einem Höchstgewicht von 4.250 kg und hat ein graues Kennzeichen mit einem B oder V als ersten Buchstaben.
- Der Nettolistenpreis des Firmenwagens der Fahrzeugklasse N1 oder der Verkaufspreis ohne Mehrwertsteuer eines Firmenwagens der Fahrzeugklasse N2 beträgt 20.000 € oder mehr. Der Nettolistenpreis versteht sich ohne Mehrwertsteuer, einschließlich bpm und Optionen, die vor der Registrierung angewendet werden.
Technische Anforderungen
- Ein elektrisches Nutzfahrzeug der Fahrzeugklasse N1 mit einer Typgenehmigung für leichte Fahrzeuge hat eine WLTP-Reichweite von mindestens 100 Kilometern.
- Für andere elektrische Nutzfahrzeuge (Fahrzeugklasse N1 mit Schwerlast-Typgenehmigung und Fahrzeugklasse N2 bis 4.250 Kilogramm) gibt es keine Mindestreichweite.
- Es muss sich um ein Nutzfahrzeug im Sinne von Abschnitt 1.1 der
Fahrzeuge Verordnung
. Der Firmenwagen muss völlig emissionsfrei sein. Das Fahrzeug darf nur mit einem Elektromotor betrieben werden. - Die Kraftstoffcodes E und W sind förderfähig.