Elektroautos zu teuer? Erwägen Sie auch Privatleasing
Sie haben es sicher schon in den Nachrichten gelesen: Neue Autos sind teuer. Autos mit Benzinmotor sind aufgrund der hohen Emissionssteuer, die die Regierung auf sie erhebt, teuer. Elektroautos unterliegen dieser Steuer nicht, sind aber wegen der neuen Technik an Bord ebenfalls teuer. Zum Glück müssen Sie den Kaufpreis nicht unbedingt auf einen Schlag aufbringen. Wenn Sie ein Elektroauto leasen, zahlen Sie nur einen festen Betrag pro Monat, in dem alles enthalten ist, außer den Kosten für das Aufladen und eventuelle Bußgelder. Nicht falsch, oder?
Privatleasing: mehr Auswahl als Sie denken
Die eingeschränkte Freiheit bei der Wahl der Marke und des Fahrzeugtyps wird manchmal noch als Nachteil des Autoleasings genannt. Doch das muss nicht sein. Ein Anbieter wie Justlease hat beispielsweise das größte private Leasingangebot in den Niederlanden. Sie bieten nicht nur Neuwagen, sondern auch Gebrauchtwagen an. Es ist also immer etwas für Sie dabei.
Neben der großen Auswahl an Fahrzeugen gibt es beim Privatleasing eine noch größere Auswahl. Denn Sie können weitgehend selbst entscheiden, wie lange der Leasingvertrag läuft und wie viele Kilometer Sie das Auto fahren dürfen. Es gibt also immer einen privaten Mietvertrag, der zu Ihrer Situation passt. Außerdem ist Justlease Mitglied des Private Lease Quality Mark, so dass Sie sicher sein können, dass Sie es mit einem zuverlässigen Anbieter zu tun haben.
SEPP-Zuschuss auch für private Vermietung
Darüber hinaus kann das private Leasing eines Elektroautos dank der staatlichen Subvention für den Kauf eines Elektroautos sogar noch günstiger sein. Dabei handelt es sich um das Electric Passenger Car Subsidy Scheme for Individuals, auch kurz SEPP genannt. Der Zuschuss für Elektroautosbeträgt 2.950 € für Neuwagen und 2.000 € für Gebrauchtwagen. Um die Förderung zu beantragen, muss das Auto jedoch einige Voraussetzungen erfüllen.
So muss beispielsweise die WLTP-Reichweite mindestens 120 km betragen und der Listenpreis zwischen 12.000 und 45.000 Euro liegen. Bei einem gebrauchten Elektroauto sollte der ursprüngliche Listenpreis dazwischen liegen. Außerdem können Sie den Zuschuss nur für Fahrzeuge beantragen, die ab dem 1. Januar 2023 auf Ihren Namen zugelassen werden. Außerdem muss das Auto mindestens drei Jahre lang auf Ihren Namen laufen. Auf diese Weise verhindert die Regierung, dass Sie die Subvention erhalten und das Auto dann wieder verkaufen.