Elektroauto-Förderung: Alle Regelungen hintereinander
Elektroauto-Förderung für Privatpersonen
Leasingfahrer mit Dienstwagen (die das Auto nicht selbst kaufen, sondern selbst fahren) profitieren seit vielen Jahren von finanziellen Vorteilen ( geringer Zuschlag ) beim Umstieg auf ein umweltfreundliches Auto. Doch für Privatpersonen, die sich mit ihrem eigenen Geld ein Auto selbst kaufen, war dies lange Zeit nicht der Fall.
Das hat sich zum Glück geändert. Privatpersonen, die ein neues oder gebrauchtes Elektroauto kaufen möchten, können jetzt eine staatliche Subvention beantragen (RVO.nl). Dies betrifft die sogenannte Förderregelung Elektro-Pkw Privatpersonen (SEPP) gültig bis 31. Dezember 2024.
Im Jahr 2022 können Privatpersonen Folgendes geltend machen:
– 3.350 € Zuschuss für ein neues Elektroauto
– 2.000 € Zuschuss für ein gebrauchtes Elektroauto
Die Förderung gilt nicht nur für den Kauf, sondern auch für die private Vermietung. Im letzteren Fall wird der Zuschuss umgewandelt in a Beitrag von 83 € pro Monat für einen Zeitraum von 48 Monaten.
Voraussetzungen für eine Elektroauto-Förderung für Privatpersonen
Für den SEPP gelten abweichende Bedingungen. Zunächst muss das Auto bestimmte Bedingungen erfüllen:
– Mindestreichweite von 120 km
– Der (ursprüngliche) Neupreis, wie er im Kfz-Zulassungsregister des RDW eingetragen ist, muss zwischen 12.000 € und 45.000 € liegen
– Das Auto muss bei einem anerkannten Autohändler gekauft werden
– Es muss sich um ein Original-Elektroauto handeln, das nicht zu einem Elektroauto nachgerüstet wurde
Zweitens wird für jedes Kalenderjahr (bis zum Ende der Förderregelung Ende 2024) ein bestimmtes Budget von der Regierung reserviert. Ist der Fördertopf bereits zur Jahresmitte leer, können Sie in diesem Jahr keine Förderung mehr erhalten. Oben = weg.
– Für neue Elektro-Pkw steht für das Jahr 2022 ein Zuschuss von 71 Millionen Euro zur Verfügung, wovon Ende April 2022 noch 8,82 Millionen Euro übrig waren.
– Für gebrauchte Elektro-Pkw stehen für das Jahr 2022 20,4 Mio. Euro Förderung zur Verfügung, davon 6,19 Mio. Euro Ende April 2022.
Wann ist eine E-Auto-Förderung zu beantragen?
Die Förderung für Elektro-Pkw für Privatpersonen kann erst nach Abschluss des Kauf- oder Leasingvertrages beantragt werden. Auch der Kauf- oder Leasingvertrag für das Auto muss in dem Kalenderjahr abgeschlossen werden, in dem Sie die Förderung beantragen. Förderanträge werden über das RVO gestellt .
Bitte beachten Sie: Der Zuschuss wird erst ausgezahlt, wenn das Auto geliefert, auf den Namen des Zuschussempfängers zugelassen und eine Bestätigung der RVO vorliegt. Es wird kein Vorschuss gezahlt. Sie dürfen die Förderregelung auch nur einmal in Anspruch nehmen.
Der Zuschuss ist also kein Rabatt auf das Auto, sondern ein Extra, das Sie im Nachhinein erhalten. Die Fördersumme wird immer an die Privatperson ausgezahlt, niemals an ein (Auto-)Unternehmen. Es ist möglich, ein Autounternehmen zu bevollmächtigen, den Subventionsantrag für Sie zu stellen. Dies ist mit dem Formular möglich Genehmigung von Vermittlungszuschüssen .
Zuschuss Elektroauto Privatpersonen 2023 und 2024
Die Förderung für neue und gebrauchte Elektro-Pkw für Privatpersonen wird nach 2022 auslaufen. Diese Förderregelung endet 2025.
– Der Zuschuss für ein neues Elektroauto sinkt 2023 auf 2.950 €
– Die 2.000-Euro-Förderung für ein gebrauchtes Elektroauto bleibt 2023 unverändert
– Die Förderung für ein neues Elektroauto sinkt 2024 auf 2.550 €
– Die 2.000-Euro-Förderung für ein gebrauchtes Elektroauto bleibt 2024 unverändert
Keine Subvention für Hybrid und Plug-in-Hybrid
Die Förderung für Privatpersonen gilt nur für emissionsfreie Fahrzeuge. Das gilt neben batterieelektrischen Autos grundsätzlich auch für wasserstoffbetriebene Autos, die aber aufgrund der teuren Technik nicht unter 45.000 € zu finden sind. Der SEPP gilt in keinem Fall für Hybridautos und Plug-in-Hybride.
Zuschuss für Elektro-Nutzfahrzeuge
Neben dem Zuschuss für Privatpersonen gibt es auch einen Zuschuss für Unternehmer, die sich einen Elektro-Dienstwagen anschaffen möchten. Dies betrifft die sogenannte Subvention für emissionsfreie Nutzfahrzeuge (SEBA) für den Kauf oder das Finanzierungsleasing eines Elektro-Nutzfahrzeugs oder eines Wasserstoff-Nutzfahrzeugs. Die Bewerbung läuft über das RVO. Bei einem Operating-Leasing muss die Leasinggesellschaft den Antrag stellen.
Für Nutzfahrzeuge zur Güterbeförderung und einem zulässigen Gesamtgewicht von 3.500 kg (Klasse N1) gilt ein Zuschuss von 10 % des Netto-Listenpreises. Für Nutzfahrzeuge zur Güterbeförderung mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 4.250 kg (Klasse N2) gilt ein Zuschuss von 10 % des Verkaufspreises ohne Mehrwertsteuer. Bitte beachten Sie: In beiden Fällen wird ein Zuschuss von maximal 5.000 € ausgezahlt.
Zuschuss für Elektro-Lkw
Ab dem 9. Mai 2022 können Unternehmer auch einen Zuschuss für einen Elektro-Lkw oder einen Wasserstoff-Lkw beantragen.
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem Lkw-Typ und der Unternehmensgröße. Großunternehmen können insgesamt (Förderung und Steuervorteil) bis zu 40 % der Mehrkosten gegenüber einem Diesel-Lkw erstattet werden. Bei kleinen Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern steigt dieser Wert auf 60 %.
Dies betrifft die Mehrkosten bei der Anschaffung, da Elektro-Lkw noch deutlich teurer sind als Diesel-Lkw. Die Förderregelung läuft bis Anfang 2027. Bis Ende 2024 sind jedenfalls mehr als 40 Millionen Euro Fördermittel reserviert. Das verfügbare Förderbudget für die Zeit nach 2024 wird zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben.