Darf ein privater Leasingvertrag für ein Elektroauto wegen der Kfz-Steuer aufgelöst werden?
Was ist Privatmiete?
Privatleasing, was genau ist das? Erklären Sie! Beim Privatleasing handelt es sich um ein Mietprodukt, das es Ihnen ermöglicht, ein Auto für einen bestimmten Zeitraum zu einer festen monatlichen Gebühr zu nutzen. Sie werden nicht Eigentümer des Fahrzeugs. Der monatliche Betrag umfasst die meisten Kosten wie Kfz-Steuer, Versicherung, Wartung, Reparaturen und Reifen. Am Ende des Vertrages geben Sie das Auto zurück.
Kosten für die Kfz-Steuer fehlen noch bei BEVs
Die Kfz-Steuerkomponente gilt nur für Fahrzeuge mit einem herkömmlichen Verbrennungsmotor an Bord. Dies gilt auch für Mild-Hybride, Hybride und Plug-in-Hybride. Für ein Elektroauto zahlen Sie noch keine Kfz-Steuer. Aus diesem Grund fehlt dieser Kostenpunkt in den aktuellen privaten Leasingverträgen für ein Elektroauto.
ACHTUNG: laufende private Leasingverträge Elektroauto bald extrem teuer? – AutoRAI TV
Kfz-Steuer für Elektroautos im Jahr 2025
Ab Anfang 2025 werden Sie auch für batteriebetriebene Elektroautos Kfz-Steuer zahlen müssen. Es wird einen Viertelsatz geben, d.h. ein BEV erhält 75 Prozent Rabatt auf die Kfz-Steuer. Dieses Privileg entfällt bereits im Jahr 2026. Genaue Angaben fehlen noch, aber es werden also zusätzliche Kosten anfallen. Private Leasinganbieter sind darauf vorbereitet.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Privatvermietung
Jeder, der einen Privatleasingvertrag mit einem zugelassenen Anbieter abschließt – sei es mit einer Automarke selbst oder einer großen Leasinggesellschaft – kommt automatisch in Kontakt mit dem Dokument
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Privatleasing
. In diesem Dokument, das 18 Seiten umfasst, sind alle Bedingungen, einschließlich des so genannten Kleingedruckten, aufgeführt. Kapitel H ist in dieser Angelegenheit besonders wichtig.
Kapitel H mit dem Titel „Ratenhöhe, Änderung der Ratenhöhe, Mehrkilometer und Kaution“ enthält wichtige Informationen zum Aufbrechen eines laufenden Vertrags. Insbesondere die Komponente 14 des Kapitels H schafft Klarheit. Abschnitt 14 beantwortet folgende Frage: Darf die Leasinggesellschaft die Höhe der Raten nach Abschluss des Vertrags ändern?
Drei Szenarien
Was scheint? Die Leasinggesellschaft kann die Ratenhöhe nach Abschluss des Leasingvertrags nur in drei Fällen ändern.
Szenario 1: Wenn sich Steuern oder Abgaben im Zusammenhang mit dem Besitz oder der Nutzung des Fahrzeugs nach Unterzeichnung des Leasingvertrags ändern. Beispiele für diese Steuern sind die Kraftfahrzeugsteuer, die Mehrwertsteuer und die Versicherungssteuer. Diese Erhöhungen der Ratenhöhe können auch innerhalb von drei Monaten nach Unterzeichnung des Mietvertrags erfolgen.
Szenario 2: Wenn nach Abschluss des Leasingvertrags neue Steuern oder Gebühren im Zusammenhang mit dem Besitz oder der Nutzung des Fahrzeugs eingeführt werden. Diese Erhöhungen können auch innerhalb von drei Monaten nach Unterzeichnung des Mietvertrags vorgenommen werden.
Szenario 3: Wenn zwischen der Unterzeichnung des Leasingvertrags und der Auslieferung des Fahrzeugs der Kaufpreis des Fahrzeugs erhöht wird. Wird der Ratenbetrag aus diesem Grund erhöht, können Sie den Mietvertrag innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Erhöhung durch die Vermietungsgesellschaft schriftlich und ohne weitere Kosten kündigen. Diese Erhöhung kann auch innerhalb von drei Monaten nach Unterzeichnung des Mietvertrags erfolgen.
Die Folgen
Wer jetzt ein Elektroauto per Privatleasing mit einer Laufzeit über 2025 hinaus fährt, muss ohnehin mit einer höheren monatlichen Belastung rechnen. Die Höhe dieser monatlichen Gebühr hängt von der Leasinggesellschaft und der Höhe der Kfz-Steuer für das jeweilige Modell ab. Je schwerer das Fahrzeug ist, desto höher ist die monatliche Rate.