Wohnmobilsteuer 3.500 Kilogramm: Was sind die Regeln?
Wohnmobil oder Pkw: großer Unterschied bei der Besteuerung
Ein Wohnmobil wird offiziell als ‚Camper Van‘ bezeichnet. Das ist wichtig, denn ein Wohnmobil fällt – wenn es korrekt angemeldet ist – unter einen günstigeren Steuersatz als ein gewöhnlicher Pkw. Solange die RDW Ihr Fahrzeug als Wohnmobil anerkennt, kommen Sie in den Genuss eines speziellen Wohnmobilsteuersatzes, der auch als Viertelsatz bezeichnet wird. Sie zahlen dann nur 25 % der Kfz-Steuer, die Sie normalerweise für einen Pkw der gleichen Gewichtsklasse zahlen würden.
Bedingungen für den Quartalskurs
Nicht jeder Transporter mit einer Matratze im Fond kommt für diesen günstigen Tarif in Frage. Sie müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
- Ihr Fahrzeug muss bei der RDW als Wohnmobil registriert sein.
- Es muss dauerhafte Einrichtungen geben: eine Küchenzeile, Wasserversorgung, feste Sitz- und Schlafplätze.
- Die Anlage sollte so gestaltet sein, dass Sie tatsächlich campen können.
Ohne diese Registrierung zahlen Sie den vollen Steuersatz. Überprüfen Sie also immer, ob Ihr Fahrzeug korrekt angemeldet ist.
Kfz-Steuer Wohnmobil 3.500 kg: So wird sie berechnet
Für Wohnmobile bis einschließlich 3.500 Kilogramm erfolgt die Berechnung auf der Grundlage von Gewichtsklassen, genau wie bei Personenkraftwagen. Aber dank des Viertelstundentarifs ist der Betrag, den Sie zahlen, deutlich niedriger. Die genauen Kosten variieren je nach Provinz, da die Provinzen zusätzlich zum nationalen Teil der Steuer Zuschläge erheben dürfen. Im Durchschnitt zahlen Sie zwischen €30 und €80 pro Quartal für ein Wohnmobil mit einem Gewicht zwischen 3.000 und 3.500 kg. Möchten Sie genau wissen, was Sie zahlen werden? Dann können Sie das Berechnungstool der Steuerverwaltung nutzen.

Vorsicht bei Wohnmobilen mit Dieselmotoren
Haben Sie ein Diesel-Wohnmobil? Dann wird ein zusätzlicher Aufpreis fällig, es sei denn, Ihr Fahrzeug ist mit einem werkseitigen Partikelfilter ausgestattet. Ohne Partikelfilter gibt es einen saftigen Aufschlag auf die Steuer. Mit Filter ist dieser Aufpreis begrenzt. In einigen Fällen können Sie einen Zuschuss für den Einbau eines Partikelfilters erhalten, um diesen Aufpreis zu vermeiden.
Ist es ein altes Wohnmobil?
Ist Ihr Wohnmobil 40 Jahre alt oder älter? Dann fallen Sie möglicherweise unter die Oldtimer-Regelung. Sie zahlen dann überhaupt keine Kfz-Steuer. Ist Ihr Wohnmobil zwischen 30 und 40 Jahre alt? Dann gilt die Oldtimer-Regelung nicht und Sie zahlen einfach die Steuer nach dem Quartalssatz. Es gibt auch eine besondere Übergangsregelung für Benzin- und Flüssiggasfahrzeuge, die jedoch nicht für Wohnmobile mit Dieselmotoren ohne Partikelfilter gilt.
Vorübergehend keine Nutzung? Antrag auf Aussetzung
Benutzen Sie Ihr Wohnmobil hauptsächlich in den Sommermonaten? Dann können Sie sich dafür entscheiden, das Wohnmobil für einen bestimmten Zeitraum auszusetzen. Sie müssen dann vorübergehend keine Kfz-Steuer zahlen. Beachten Sie: Während des Aussetzungszeitraums dürfen Sie das Wohnmobil weder fahren noch auf öffentlichen Straßen parken. Auch die Versicherung muss oft angepasst oder pausiert werden.
Ermäßigungen auf Mautstraßen und Fähren
Wussten Sie, dass Sie mit einem offiziell als Wohnmobil zugelassenen Fahrzeug oft Rabatte auf europäischen Mautstraßen und Fähren erhalten? Viele Länder haben günstige Tarife für Wohnmobile anstelle von schwereren Nutzfahrzeugen oder Lastwagen. Das kann einen großen Unterschied machen, besonders wenn Sie durch Länder wie Frankreich, Italien oder Norwegen reisen.
Was Sie beim Kauf eines Wohnmobils beachten sollten
Sie wollen ein Wohnmobil kaufen und vom Viertelstundentarif profitieren? Dann sollten Sie Folgendes beachten:
- Prüfen Sie die Zulassungsbescheinigung: Ist das Wohnmobil dort als ‚Wohnmobil‘ eingetragen?
- Wiegen Sie das Wohnmobil im Zweifelsfall, um zu wissen, ob es unter 3.500 kg (einschließlich Ladung) bleibt.
- Seien Sie beim Import vorsichtig: Für ausländische Wohnmobile müssen Sie die korrekte Zulassung selbst bei der RDW beantragen.
- Fragen Sie nach dem Vorhandensein eines Partikelfilters in Diesel-Wohnmobilen.
Was ist, wenn Ihr Wohnmobil schwerer als 3.500 Kilogramm ist?
Für Wohnmobile über 3.500 Kilogramm gelten andere Regeln. Dann zahlen Sie Steuern nach dem Schwerlasttarif, der erheblich höher sein kann. Außerdem müssen Sie in vielen Ländern mit einem schweren Wohnmobil zusätzliche Mautgebühren oder Umweltzonen beachten, die Sie bezahlen müssen.
Häufig gestellte Fragen
1. Wann zahle ich den Vierteltarif für mein Wohnmobil?
Sobald das Wohnmobil bei der RDW als Wohnmobil registriert ist und die Ausstattungsanforderungen erfüllt.
2. Woher weiß ich, ob mein Wohnmobil unter 3.500 Kilogramm bleibt?
Prüfen Sie die Zulassungsbescheinigung oder lassen Sie Ihr Fahrzeug auf einer Brückenwaage wiegen.
3. Muss ich immer Kfz-Steuer zahlen, auch im Winter?
Ja, es sei denn, Sie haben Ihr Wohnmobil ausgesetzt. In diesem Fall zahlen Sie vorübergehend keine Steuer.
4. Was ist, wenn ich mein Wohnmobil vermieten möchte?
Für gewerbliche Vermietungen können andere Regeln gelten. Wenn dies der Fall ist, erkundigen Sie sich beim Finanzamt, ob Ihr Wohnmobil noch unter den Viertelstundensatz fällt.
5. Wird der vierteljährliche Zinssatz zum Zeitpunkt des Kaufs automatisch reguliert?
Nicht immer. Bei der Einfuhr oder Umwandlung müssen Sie sich selbst bei der RDW als Camper (um)registrieren lassen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Sie, wenn Ihr Wohnmobil unter 3.500 kg bleibt und als Wohnmobil zugelassen ist, nur ein Viertel der normalen Kfz-Steuer zahlen. Vergewissern Sie sich also, dass alles korrekt aufgeschrieben ist, und berücksichtigen Sie Kraftstoffart, Gewicht und die Saison, in der Sie fahren.