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Wie wird die zusätzliche Steuerpflicht für einen Gebrauchtwagen im Jahr 2025 funktionieren?

Januar 29, 2025

Der steuerliche Zusatznutzen für einen Gebrauchtwagen im Jahr 2025 funktioniert im Großen und Ganzen genauso wie für einen Neuwagen, aber es gibt ein paar Besonderheiten. Zunächst ein paar allgemeine Worte dazu, wie der steuerliche Zusatznutzen in den Niederlanden geregelt ist.

Addition im Allgemeinen

Die Zusatzsteuer ist eine Steuer, die Sie zahlen, wenn Sie einen Firmenwagen auch privat nutzen. Sie zahlen einen Prozentsatz des Katalogwerts des Fahrzeugs auf Ihr zu versteuerndes Einkommen.

Zusätzlicher Steuersatz für Elektroautos

Für Elektroautos gilt ab 2025 ein niedrigerer Aufschlagssatz auf einen Teil des Listenwerts.

Zusätzlicher steuerpflichtiger Vorteil Gebrauchtwagen

Für Gebrauchtwagen gelten die gleichen Aufschlagssätze wie für Neuwagen. Es gibt jedoch einige wichtige Punkte zu beachten:

Ein blauer Volkswagen Passat Variant parkt auf einem Feldweg.

Zusätzlicher steuerpflichtiger Vorteil Elektroauto aus zweiter Hand

Wenn es sich bei dem Gebrauchtwagen um ein Elektroauto handelt, für das zuvor günstige Hinzurechnungsregeln galten (z. B. 4 % oder 8 % Hinzurechnung), kann diese Regelung bis zum Ende des ursprünglichen 60-monatigen Zeitraums gelten. Nach diesem Zeitraum gilt der Additionssatz von 2025.

Berechnung des zusätzlichen steuerpflichtigen Vorteils eines Gebrauchtwagens

Beispiel einer zusätzlichen steuerpflichtigen Leistung für einen Youngtimer

Nehmen Sie einen Volvo V70 3.2 AWD von 2008. Dieser fällt im Jahr 2025 in die Kategorie „Youngtimer“, weil das Auto über 15 Jahre alt ist. Für Youngtimer gilt eine gesonderte Regelung für zusätzliche steuerpflichtige Leistungen. Der Zuschlag wird auf der Grundlage des Tageswerts (des aktuellen Werts oder Kaufpreises) und nicht des ursprünglichen Katalogwerts berechnet. Der Prozentsatz, den Sie zahlen, beträgt 35% des Tageswerts.

Addition der Berechnungen:

  1. Kaufpreis (Zeitwert): € 19.950,-.
  2. Zusätzlicher Steuersatz: 35%.
  3. Zusatz zur privaten Nutzung:
    • 19.950 € × 35% = 6.982,50 € pro Jahr.
  4. Monatliche Aufstockung:
    • 6.982,50 € ÷ 12 = 581,88 € pro Monat.

Die Steuerlast:

Der Zuschlag wird zu Ihrem Bruttoeinkommen addiert. Wie viel Steuern Sie darauf tatsächlich zahlen, hängt von Ihrem Einkommensteuersatz ab. Zum Beispiel:

Anmerkung: