Welche Steuervorteile gibt es für Elektroautos?
Steuervorteile für Elektroautos für Privatpersonen
– Kein BPM bis 2025
Elektroautos sind von der BPM (Besteuerung von Personenkraftwagen und Kraftfahrzeugen) befreit. So lassen sich gegenüber dem Listenpreis leicht tausende Euro einsparen. Der niedrigere Neuwert ohne BPM führt auch zu einer niedrigeren Versicherungsprämie.
Die BPM-Befreiung wird auslaufen, obwohl Elektroautos dadurch nicht wesentlich teurer werden. Ab dem 1. Januar 2025 werden auf jedes neue Elektroauto 360 € BPM erhoben. Nach 2025 wird dieser Betrag jedes Jahr im Einklang mit der Inflation steigen, berichtet die Steuer- und Zollverwaltung.
Bitte beachten Sie: Die BPM-Befreiung bis 2025 gilt auch für Wasserstoffautos, jedoch nicht für Hybride und Plug-in-Hybride.
– Keine Kfz-Steuer bis 2025
Für ein Elektroauto zahlen Sie keine Kfz-Steuer (MRB). Dies gilt bis Ende 2024, danach wird die Befreiung auslaufen.
Ab dem 1. Januar 2025 zahlen Sie ein Viertel des normalen MRB-Tarifs und ab 2026 erhalten Sie überhaupt keine Ermäßigung mehr. Dann zahlen Sie den vollen MRB-Satz für ein Elektroauto, basierend auf dem Gewicht des Autos und der Provinz, in der der Besitzer des Autos registriert ist.
Bitte beachten Sie: Die MRB-Befreiung bis 2025 gilt auch für Wasserstoffautos, jedoch nicht für Hybride und Plug-in-Hybride.
– Kaufzuschuss
Auch Privatpersonen können für den Kauf eines neuen oder gebrauchten Elektroautos einen Zuschuss (SEPP) beantragen, sofern das Auto bestimmte Voraussetzungen erfüllt und noch genügend Budget zur Verfügung steht. Die Höhe des Zuschusses wird jährlich vom Kabinett festgelegt.
Lesen Sie hier alles über das Förderprogramm (SEPP) für Privatpersonen .
Steuervorteile für Elektroautos für Leasingfahrer
Wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber ein Leasingauto erhalten, kaufen Sie es nicht selbst. Die Steuervorteile für Privatpersonen gelten daher nicht direkt für Leasingfahrer. Andere Steuervorteile gelten.
Beispielsweise zahlen Leasingfahrer für ein Elektroauto weniger Aufpreis als für ein Benzin- oder Dieselauto. Für ein Elektroauto zahlen Sie 16 % Aufschlag bis zu einem Katalogwert von € 35.000. Wenn das Auto teurer ist, zahlen Sie zusätzlich 22 % auf den Rest der Kaufsumme.
Ein Wasserstoffauto kommt ebenfalls für einen Zuschlag von 16 % in Frage, dann aber über die volle Kaufsumme ohne Obergrenze. Für Hybride und Plug-in-Hybride gibt es keine Zusatzleistungen.
Lesen Sie hier alles über die Ergänzung und die angekündigten Änderungen für die kommenden Jahre .
Steuervorteile für Elektroautos für Unternehmer
– BPM- und MRB-frei
Elektroautos und Wasserstoffautos sind bis Ende 2024 von BPM und Kfz-Steuer (MRB) befreit. Dieser Vorteil gilt nicht nur für Privatpersonen, sondern natürlich auch für Unternehmer, die sich ein Elektroauto anschaffen.
– Umweltinvestitionsabzug
Für einen Elektro-Dienstwagen wird ein MIA von 36 % auf die volle Investitionssumme abzüglich 11.000 € gewährt. Auch ein Ladepunkt qualifiziert sich für die MIA, wenn er gleichzeitig mit dem Elektro-Nutzfahrzeug angeschafft wird. Für ein Wasserstoff-Nutzfahrzeug gilt ein MIA von 45 % über maximal 125.000 €, mit oder ohne Ladepunkt.
Vollelektrisch angetriebene Taxis, für die das Kennzeichen „Taxi“ im Kfz-Zulassungsregister eingetragen ist, qualifizieren sich für einen MIA von 27 % auf eine Investitionssumme bis zu 40.000 €. Handelt es sich um ein Elektrotaxi für den Rollstuhltransport oder mit neun Sitzplätzen, gilt ein MIA von 36 % auf eine Investitionssumme von maximal 75.000 €.
Bitte beachten Sie: Ab 2022 ist die MIA für Elektro-Pkw abgeschafft. Für die MIA kommen nur noch Elektro-Pkw mit integrierten Solarpanels in Frage. Bis zu einer Investitionssumme von 100.000 € inklusive Ladepunkt gilt ein MIA von 36 %.
Besuchen Sie RVO.nl für weitere Informationen über das MIA und alle Geschäftsgüter, die sich dafür qualifizieren.
– Steuerfreie Gebühren
Darüber hinaus können Sie als Arbeitgeber alle Ladekosten eines Mitarbeiters mit einem Elektro-Dienstwagen auch im Ausland steuerfrei erstatten. Verfügt dieser Mitarbeiter zu Hause über eine Ladestation, können die Kosten für die Nutzung und Installation der Ladestation ebenfalls steuerfrei erstattet werden.
– Kaufzuschuss
Auch Unternehmer können beim Kauf eines Elektro-Nutzfahrzeuges einen Zuschuss (SEBA) erhalten, sofern das Modell bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Bei Kauf oder Finanzierungsleasing muss der Unternehmer die Förderung selbst über die RVO beantragen. Bei einem Operating-Leasing muss die Leasinggesellschaft den Antrag stellen. Die Förderregelung für Existenzgründer läuft bis zum 31.12.2025.
Lesen Sie hier alles über die Förderregelung (SEBA) für Unternehmer und deren Höhe .