Auto Nachrichten

Was ist bei Nebel zu tun?

Dezember 11, 2022

Entfernung

Abstand zu halten ist sehr wichtig. Ob es neblig ist oder nicht, es ist immer ratsam, einen angemessenen Abstand zum vorausfahrenden Auto zu halten, damit Sie immer Zeit haben zu reagieren. Bei Nebel empfiehlt es sich, den Abstand zu Ihrem Vorgänger zu verdoppeln und Ihre Geschwindigkeit zu halbieren. So haben Sie viel mehr Zeit, um auf unerwartete Situationen zu reagieren. Bei Nebel sieht man viel weniger als sonst und kann daher weniger weit vorausschauen und unerwartete Situationen erkennen.

Automatische Beleuchtung

Viele Autos haben eine automatische Beleuchtung. Das bedeutet, dass sich das Licht automatisch einschaltet, wenn es dunkel wird. Das ist einfach und bequem, und viele Fahrer nutzen diese Möglichkeit. Das funktioniert oft gut, auch in Tunneln und beim Fahren zwischen Bäumen. Bei Nebel ist dies jedoch eine andere Geschichte. Der Sensor, der misst, wie dunkel es ist und ob das Licht eingeschaltet werden soll, erkennt Nebel nicht besonders gut. Bei Nebel ist es daher sehr ratsam, das Abblendlicht manuell einzuschalten.

Wann dürfen Sie Ihre Nebelscheinwerfer benutzen?

Die Verwendung von Nebelscheinwerfern ist nicht erlaubt. Dies ist nur bei sehr dichtem Nebel erlaubt, wenn die Sichtweite weniger als 50 Meter beträgt. Dies bezieht sich übrigens auf die Nebelscheinwerfer am Heck des Fahrzeugs. Damit Nebelscheinwerfer zulässig sind, muss die Sichtweite weniger als 200 Meter betragen. Er wird dann als „dichter Nebel“ bezeichnet. Wenn die Sichtweite weniger als 50 Meter beträgt, spricht man von „sehr dichtem Nebel“.

Nebel

Fehlende Regeln, plus Regeln andere Beleuchtung

So nutzen Sie die Lichter Ihres Autos richtig. Quelle: Zentralregierung.

Abblendlicht

Tagsüber können Sie bei schlechter Sicht das Abblendlicht benutzen. Bei Dunkelheit ist das Abblendlicht Pflicht. Das Abblendlicht muss nicht eingeschaltet sein, wenn die Nebelscheinwerfer eingeschaltet sind. Sind das Abblendlicht und die Nebelscheinwerfer an der Vorderseite des Fahrzeugs gleichzeitig eingeschaltet? Dann besteht die Gefahr, dass die Reflexion Ihres eigenen Abblendlichts Sie blendet.

Großes Licht

Sie dürfen bei Dunkelheit mit Fernlicht fahren, wenn Ihnen kein Auto entgegenkommt. Auch wenn Sie sich direkt hinter einem anderen Fahrzeug befinden, ist Fernlicht verboten. Sie können Fernlicht innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften verwenden.

Tagfahrlicht

Einige Fahrzeuge haben spezielle Tagfahrleuchten. Diese machen das Auto tagsüber besser sichtbar. Sie können diese Lichter tagsüber benutzen. Seit 2011 müssen alle neu auf den Markt gebrachten Fahrzeugtypen in Europa mit Tagfahrlicht ausgestattet sein.

Nebelscheinwerfer

Sie sollten die Nebelscheinwerfer nur verwenden, wenn Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht stark beeinträchtigen. Sie sollten die Nebelschlussleuchte nur bei Nebel oder Schneefall verwenden, wenn die Sichtweite weniger als 50 Meter beträgt. Bei starkem Regen darf die Nebelschlussleuchte nicht benutzt werden. Wenn die Nebelscheinwerfer eingeschaltet sind, brauchen die Abblendscheinwerfer nicht eingeschaltet zu sein.

Rückleuchten

Die Rückleuchten müssen immer zusammen mit dem Fernlicht, dem Abblendlicht, dem Standlicht oder den Nebelscheinwerfern eingeschaltet werden.

Nummernschildbeleuchtung

Die zum hinteren Kennzeichen gehörenden Leuchten müssen immer zusammen mit dem Fernlicht, dem Abblendlicht, dem Stadtlicht oder den Nebelscheinwerfern eingeschaltet werden.

Kombiniertes Stadtlicht und Rücklicht

Befinden Sie sich auf der Fahrbahn außerhalb geschlossener Ortschaften? Oder auf Parkstreifen, Parkbuchten, Pannenstreifen und Ausweichflächen entlang von Autobahnen und Schnellstraßen? Wenn dies der Fall ist, müssen Sie bei Dunkelheit die Stadtbeleuchtung und die Rücklichter benutzen. Dies sollte auch tagsüber geschehen, wenn die Sicht schlecht ist.

Dritte Bremsleuchte

Wurde Ihr Fahrzeug nach dem 30. September 2001 in Betrieb genommen? Dann muss Ihr Auto eine dritte rote Bremsleuchte haben.

Breite Strahlen und Scheinwerfer

Fernlicht und Fernlicht sind Begriffe, die im Straßenverkehrsrecht nicht vorkommen. Offiziell dürfen Sie diese Lichter nicht benutzen.