Vorsicht vor Bußgeldern: Null-Emissions-Zonen in Großstädten ab nächster Woche in Kraft
Was sind Null-Emissions-Zonen?
In immer mehr Städten finden Sie sogenannte Null-Emissions-Zonen. Das sind Gebiete, in denen Sie mit einem Lieferwagen oder Lkw nur willkommen sind, wenn Sie wenig oder keine Schadstoffe ausstoßen. Denken Sie an Elektrofahrzeuge, moderne Lieferwagen oder wasserstoffbetriebene Lastwagen. Die Gemeinden führen diese Zonen ein, um die Luft sauberer und die Stadt gesünder zu machen. Die Maßnahme gilt nur für umweltschädliche Lieferwagen und Lastwagen. Personenkraftwagen fallen (vorerst) nicht unter die Regelung. Auch moderne Dieselbusse dürfen weiterhin in die Zonen einfahren, wenn der Bus in die richtige Emissionsklasse fällt.
Geldbußen ab 1. Juli
Obwohl die Zonen Anfang des Jahres in Kraft getreten sind, mangelte es in den ersten Monaten an der Durchsetzung. Die Gemeinden gaben den Unternehmern Zeit, sich darauf einzustellen. Diese Zeit ist nun vorbei: Ab dem 1. Juli werden sie beginnen, Bußgelder zu verhängen.
Wer mit einem nicht konformen Fahrzeug ohne gültige Ausnahmegenehmigung in eine emissionsfreie Zone einfährt, wird automatisch mit einem Bußgeld belegt. Diese wird anhand des Kennzeichens über die automatische Kennzeichenerfassung ermittelt. Die genaue Höhe des Bußgeldes variiert je nach Gemeinde. Die Gemeinden wollen verhindern, dass Unternehmen die Vorschriften weiterhin ignorieren.
Teilnehmende Gemeinden
Null-Emissions-Zonen sind jetzt unter anderem in Deutschland in Kraft:
- Amsterdam
- Rotterdam
- Den Haag
- Utrecht
- Maastricht
- Zwolle
- Gouda
- Amersfoort
- Tilburg
In den kommenden Jahren werden sich weitere Städte dieser Politik anschließen.
Gibt es irgendwelche Ausnahmen?
Ja, eine Befreiung ist in einigen Fällen möglich. Zum Beispiel:
- Wenn das Fahrzeug ausschließlich privat und nicht für geschäftliche Zwecke genutzt wird;
- Wenn das Fahrzeug für einen Fahrer oder Beifahrer mit einer Behinderung angepasst ist, mit Anpassungen im Wert von mindestens 500 €.
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