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Verbrauchssteuer, Erwerbssteuer (bpm) und Straßenverkehrssteuer (mrb) im Jahr 2026

November 27, 2025

Steuerplan 2026

Die in diesem Artikel erwähnten Pläne des Kabinetts sind Teil des Steuerplans 2026. Die Maßnahmen sind in mehreren Gesetzesentwürfen enthalten. Das Unter- und das Oberhaus müssen die Gesetzentwürfe noch genehmigen, bevor die Pläne in Kraft treten können. Sie werden im November und Dezember über den Steuerplan 2026 abstimmen.

Verbrauchssteuer auf Kraftstoff

Das Kabinett will die derzeitige Verbrauchssteuerermäßigung auf Benzin, Diesel und Flüssiggas um 1 Jahr bis zum 31. Dezember 2026 verlängern. Außerdem schlägt das Kabinett vor, im Jahr 2026 keine Inflationskorrektur für die Verbrauchssteuer auf Kraftstoffe vorzunehmen. Infolgedessen wird der Satz derselbe bleiben wie im Jahr 2025. Damit kommt das Kabinett den Bürgern bei den hohen Kraftstoffkosten entgegen und verbessert so die Kaufkraft der Haushalte.

Tabelle: Vorgeschlagene Verbrauchsteuersätze für Benzin, Diesel und LPG (pro Liter) im Jahr 2026
Kraftstoff Vorschlag für die Kraftstoffsteuer 2026 Kraftstoffsteuer bei Auslaufen der Ermäßigung im Jahr 2027
Benzin € 0,79 € 1,0021
Diesel € 0,52 € 0,6543
LPG € 0,19 € 0,2364

Grunderwerbsteuer (BPM)

Situation jetzt: Je niedriger die CO2-Emissionen, desto niedriger die bpm

Kabinettsvorschlag: niedrigere Steuerklassengrenzen und höherer Freibetrag für Diesel und Plug-Ins

Die Regierung schlägt diese 3 Maßnahmen für 2026 bis 2028 vor, um die Steuereinnahmen konstant zu halten:

Die nachstehende Tabelle zeigt die Prozentsätze für die Anpassung der Umsatzsteuer aus dem Vorschlag des Kabinetts.

Tabelle: Umsatzsteuerliche Anpassungen
Jahr CO2-Grenzwerte gesenkt um Steuersatz erhöht um Dieselzuschlag für Autos und Plug-in-Hybrid-Elektroautos steigt um
2026 1,55% 1,57% 1,57%
2027 1,46% 1,48% 1,48%
2028 1,38% 1,40% 1,40%

Die Regierung möchte, dass die niedrigere Kaufsteuer (bpm) für emissionsfreie Spezialfahrzeuge (Wohnmobile und Rollstuhltransporte) und emissionsfreie Motorräder auch nach dem 1. Januar 2026 fortgesetzt wird. 

Alte Situation: bpm abhängig von der Art des Fahrzeugs

Am 1. Januar 2025 läuft die Steuerbefreiung für emissionsfreie Autos aus. Das sind Autos, die keinCO2 ausstoßen. Zum Beispiel Elektroautos und mit Wasserstoff betriebene Autos. Seit dem 1. Januar 2025 hängt die Höhe der Steuer von der Art des Fahrzeugs ab:

Infolgedessen zahlte man für ein spezielles emissionsfreies Auto vergleichsweise viel Geld im Vergleich zu einem Elektroauto oder einem Diesel-Van.

Situation jetzt: Vorübergehende Senkung der Schlagfrequenz

Im April 2025 hat die Regierung beschlossen, die Steuersätze für spezielle emissionsfreie Autos und Motorräder vorübergehend zu senken. Rückwirkend werden die gleichen Steuersätze für alle emissionsfreien Autos und Motorräder im Jahr 2025 gelten:

Kabinettsvorschlag: Verlängerung des niedrigen Steuersatzes für alle emissionsfreien Spezialfahrzeuge und Motorräder bis 2030

Die Regierung schlägt vor, die 2025 geltende Regelung bis 2030 zu verlängern. Emissionsfreie Spezialfahrzeuge werden dann die gleiche Menge an bpm zahlen wie andere emissionsfreie Autos. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um ein normales Auto, ein Wohnmobil, einen Rollstuhlfahrer, einen Krankenwagen oder einen Leichenwagen handelt.

Kraftfahrzeugsteuer / Straßensteuer (MRB)

Emissionsfreie Personenkraftwagen erhalten bis 2029 einen Rabatt auf die Kraftfahrzeugsteuer. Die Kraftfahrzeugsteuer ist auch als Straßensteuer bekannt. Die Regierung will den Rabatt vorübergehend von 25% auf 30% erhöhen. Dies wird vom 1. Januar 2026 bis 2028 gelten. Ab dem 1.Januar2029 wird der Rabatt wieder 25% betragen. Und ab dem 1. Januar 2030 wird der Rabatt auslaufen.

Aktuelle Situation: 25% Kfz-Steuerrabatt für emissionsfreie Pkw bis 2029

Die Regierung möchte, dass so viele Benzin- und Dieselfahrzeuge wie möglich durch emissionsfreie Autos ersetzt werden. Das sind Autos, die keine Treibhausgase, Stickstoff und Feinstaub ausstoßen. Dazu gehören Elektroautos und wasserstoffbetriebene Autos. Diese Autos sind wegen der Batterie schwerer als Benzin- und Dieselfahrzeuge. Die MRB basiert zum Teil auf dem Gewicht des Fahrzeugs. Die 25%ige Ermäßigung der Kfz-Steuer gleicht das zusätzliche Gewicht eines emissionsfreien Autos aus. Es bleibt also attraktiv, ein emissionsfreies Auto zu fahren.

Kabinettsvorschlag: Erhöhung des Rabatts für emissionsfreie Autos von 25% auf 30%

Für 2026, 2027 und 2028 plant die Regierung, den Kfz-Steuerrabatt für emissionsfreie Pkw von 25% auf 30% zu erhöhen. Mit dieser Erhöhung werden die Besitzer von emissionsfreien Autos etwas weniger oder genauso viel Steuern zahlen wie die Besitzer von Benzin- und Dieselfahrzeugen. Im Jahr 2029 wird der Rabatt 25% betragen.

Tabelle: Prozentsatz der Kfz-Steuerermäßigung für emissionsfreie Personenkraftwagen
Jahr Aktuelle Zinssenkung Vorgeschlagene Zinssenkung
2026 25% 30%
2027 25% 30%
2028 25% 30%
2029 25% 25%
Ab 2030 0% 0%