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Unbedingt lesen: So wird die Regierung Ihren Kilometerstand für die Straßenbenutzungsgebühren registrieren

Januar 20, 2023

Verschiedene Wege für Straßenbenutzungsgebühren

Die dem Repräsentantenhaus vorgelegte Studie über Straßenbenutzungsgebühren vergleicht verschiedene Systeme zur Erfassung der gefahrenen Kilometer hinsichtlich Betrugssicherheit, Kosten, Datenschutz, Durchführbarkeit und Benutzerfreundlichkeit. Außerdem wurde untersucht, welche Schritte zur Einführung des Systems erforderlich sind.

Bezahlen nach Nutzung (BNG)

Die Studie „Pay by Use“ (BNG) zeigt, dass es mehrere Möglichkeiten der Registrierung gibt, die jeweils Vor- und Nachteile haben. Eine Möglichkeit, die Kilometer zu erfassen, ist die Verwendung des vorhandenen Kilometerzählers. Eine andere Möglichkeit besteht darin, ein spezielles Mess- und Aufzeichnungsgerät („Box“) in das Auto einzubauen.

Drei Lösungsrichtungen

In der Studie wurden drei Lösungsmöglichkeiten für die Registrierung/Abrechnung von Kilometern ermittelt:

1: Auf bestehenden Messsystemen aufbauen und diese aufzeichnen, eventuell mit zusätzlichen Aufzeichnungszeitpunkten.

2: Gerät (On-Board-Unit) im Auto, das den Kilometerstand des Fahrzeugs ohne GPS aufzeichnet (Gerät ist mit dem Zähler verbunden und speichert die Daten separat).

3: Gerät (On-Board-Unit) im Auto, das auf der Grundlage von GNSS (globales Navigationssatellitensystem, z. B. GPS) selbstständig Kilometer misst, aufzeichnet und übermittelt.

Bezahlen nach Nutzung - Straßenbenutzungsgebühren

Vor- und Nachteile der Registrierung von Kilometern

Um die Vor- und Nachteile der verschiedenen Registrierungssysteme abzuwägen, wird die Regierung mit den Beteiligten über die Forschungsergebnisse diskutieren. Darüber hinaus werden Anfang 2023 Folgestudien für die Option der Nutzung des bestehenden Kilometerzählers durchgeführt. Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem potenziellen Betrugsverhalten von Risikogruppen und den möglichen Maßnahmen gegen dieses Verhalten.

„Mit der wachsenden Zahl von Elektroautos sinken die Kfz-Steuereinnahmen, weil Elektroautos derzeit nicht der Mineralölsteuer und der Kaufsteuer unterliegen.“

Zentralregierung

Wenn Sie Ideen für Straßenbenutzungsgebühren haben, können Sie diese einreichen!

Die Ergebnisse der Befragung und der Nachbefragung werden als Grundlage für die Entscheidung über die genaue Gestaltung der nutzungsabhängigen Kilometererfassung dienen. Eine Internet-Konsultation über die Gesetzgebung zum Pay-by-Use wird voraussichtlich Mitte 2023 beginnen. Dann können auch Bürger und Unternehmen ihre Ideen einbringen. Später wird dem Repräsentantenhaus ein Gesetzentwurf vorgelegt.

Welcher Weg der BNG wird empfohlen?

Das Forschungsteam empfiehlt, dass Folgeuntersuchungen durchgeführt werden, um verschiedene mögliche Maßnahmen im Rahmen der Lösungsrichtung 1 auszuarbeiten und ein detaillierteres Bild des potenziellen Betrugsverhaltens pro Risikogruppe zu entwickeln, um ein gezieltes Paket von Kontroll-, Überwachungs- und Durchsetzungsmaßnahmen im Rahmen der Lösungsrichtung 1 zu erstellen.

Straßenbenutzungsgebühren: Was ist mit der Privatsphäre?

Eines der Leitprinzipien der Regierung für das Registrierungssystem ist, dass nur die für die Besteuerung notwendigen Daten erfasst werden. Um die Steuer zu erheben, muss daher nur die jährliche Fahrleistung eines Fahrzeugs erfasst werden. Dabei spielt es keine Rolle, wo und wann diese Kilometer gefahren wurden. Weitere Grundsätze des Kabinetts sind, dass das System einfach sein sollte und bis spätestens 2030 eingeführt werden kann.

Bezahlen nach Nutzung (BNG)

Durch die Einführung des nutzungsabhängigen Entgelts wird die Belastung durch die Pkw-Mobilität ausgewogener und gerechter, so die Regierung. Das Nutzungsentgelt leistet auch einen wichtigen Beitrag zu zwei Zielen. Autofahrer werden durch die Einführung von Pay-by-Use zu einem bewussteren Umgang mit dem Auto ermutigt. Auf diese Weise trägt das Bezahlen nach Verbrauch zur Verringerung der CO2-Emissionen bei. Das System wirkt sich somit positiv auf die Verbesserung der Luftqualität aus und dürfte auch zu einer Verringerung der Verkehrsüberlastung führen.

Straßenbenutzungsgebühren - Bezahlen nach Nutzung (BNG)

Es ist eigentlich die Schuld der EVs

Ein weiteres Ziel ist die Erhaltung der Steuereinnahmen. Die wachsende Zahl von Elektroautos wird die Einnahmen aus der Kfz-Steuer verringern, da für Elektroautos derzeit keine Kraftstoff- und Kaufsteuern anfallen. Mit den Einnahmen aus diesen Kraftfahrzeugsteuern werden Einrichtungen wie das Gesundheitswesen, das Bildungswesen und die Straßeninstandhaltung finanziert. Dafür werden weiterhin Steuereinnahmen benötigt.

Manipulation des Kilometerzählers

Der größte Fallstrick bei der Aufzeichnung von Kilometern ist natürlich die Zählermanipulation. Es wird geschätzt, dass bis zu 1 % der in den Niederlanden zugelassenen Fahrzeuge manipuliert werden, obwohl dies relativ leicht zu begehen ist. Ein analoger Zähler kann umgedreht werden, Werte eines digitalen Zählers können angepasst werden und Datenströme in Fahrzeugen können so manipuliert werden, dass der digitale Kilometerzähler weniger Kilometer aufzeichnet als tatsächlich gefahren werden.

Seitdem jedoch die Zählerstände in regelmäßigen Abständen zentral erfasst werden (zunächst durch den Nationalen Fahrzeugpass, jetzt durch die RDW), ist es nicht mehr möglich, Zählerstände unbemerkt so weit zu verkehren, dass dies zu einem wesentlich höheren Verkaufspreis eines Fahrzeugs führt. Dies macht es weniger lukrativ, Betrug zu begehen.

Besteuerung auf der Grundlage von Zählerständen

In der BNG-Studie wird Folgendes festgestellt: „Wenn die Steuer auf der Grundlage der Zählerstände im Fahrzeug erhoben wird, steigt der Anreiz zur Zählermanipulation noch einmal. Wenn der finanzielle Anreiz groß genug ist (Motivation) und die Möglichkeit besteht (geringe Wahrscheinlichkeit, erwischt zu werden, leichte Durchführung), besteht ein echtes Risiko für Betrugsdelikte. Um 1990 war noch die Hälfte der niederländischen Fahrzeuge von Betrug betroffen, und derzeit sind es noch 20-40 % der (weniger kontrollierbaren) Importfahrzeuge. Diese Zahlen sind zwar nicht repräsentativ für den durchschnittlichen privaten Autobesitzer, aber sie zeigen, dass es Gruppen gibt, die bereit und in der Lage sind, solche Betrügereien zu begehen.“

Dies hängt von mehreren Faktoren ab

Wie hoch das Betrugsrisiko letztlich ist, hängt nicht nur von dem technischen System ab, mit dem die Kilometer erfasst werden, sondern auch von anderen Aspekten wie der Höhe der Gebühr, dem Strafmaß und dem Beitrag zu den Klimazielen.

Höchste Gefahr von Betrug im Jahr 2030 bei 5- bis 15-jährigen Fahrzeugen

„Angesichts der Fahrzeugmerkmale scheinen Fahrzeuge, die im Jahr 2030 zwischen 5 und 15 Jahre alt sind, die größte Risikogruppe für Manipulationen zu sein. Fahrzeuge, die älter als 15 Jahre sind, werden in der Regel sehr wenig gefahren, so dass der finanzielle Anreiz zur Manipulation der Zählerstände vermutlich gering ist. Die Manipulation von Neufahrzeugen wird immer schwieriger: zum einen durch die zunehmende Anzahl von Datenpunkten mit Kontrollmechanismen in Fahrzeugen. Und die Manipulation wird noch komplexer, wenn die Fahrzeuge ebenfalls vernetzt sind und Live-Fahrzeugdaten mit zentralen Servern austauschen. Bis zum Jahr 2030 dürfte die Zählermanipulation für Fahrzeuge, die jünger als 5 Jahre sind, daher sehr komplex werden, auch wenn es einige Unsicherheiten gibt“, so das Forschungsteam.

Vernetzte“ Fahrzeuge

Fast alle zwischen 2025 und 2030 produzierten Fahrzeuge werden voraussichtlich „vernetzt“ sein. Fahrzeugdaten können so in Echtzeit mit dem Hersteller ausgetauscht werden. Das heißt nicht, dass die Regierungen im Jahr 2030 diese Daten aus vernetzten Fahrzeugen auch nutzen können, z. B. als Kilometerzähler für BNG oder Überwachung. Die Länder arbeiten auf europäischer Ebene an Rechtsvorschriften, die die Hersteller zur Offenlegung bestimmter Fahrzeugdaten verpflichten. Der Entwurf des Europäischen Datengesetzes befasst sich mit der Frage, ob bestimmte Fahrzeugdaten wie Zählerstände, Kraftstoff- und Energieverbrauch den Regierungen zugänglich sein sollten.

Risiken beim Datenaustausch

Bis 2030 wird mindestens die Hälfte der Fahrzeugflotte noch immer nicht vernetzt sein. Es gibt noch ein weiteres Problem: Die Fahrzeughersteller stellen den Fernsupport oft nach ein paar Jahren ein, es sei denn, die Besitzer schließen ein Abonnement ab. Wenn ein Hersteller in Konkurs geht, wird auch der Datenaustausch eingestellt. Vernetzte“ Fahrzeuge bieten zusätzliche Möglichkeiten, die Übermittlung von Kilometerständen zu erleichtern (zu automatisieren) und möglicherweise die Kontrolle zu verschärfen, aber dies wird 2030 für mehr als die Hälfte der Flotte keine Option sein.

Höhe des Steuersatzes für Straßenbenutzungsgebühren

Eine wesentliche Unsicherheit besteht in der Höhe des Steuersatzes, insbesondere für Risikogruppen, die ihren Zähler leicht manipulieren können. Die Gebührenstruktur für BNG ist noch nicht bekannt. Daher wurden drei verschiedene Werte als Arbeitsannahmen berechnet: 5, 10 und 15 Cent pro Kilometer. Im Jahr 2030 wird der Durchschnittssatz für Pkw aus Gründen der Haushaltsneutralität voraussichtlich bereits bei etwa einem Cent pro Kilometer liegen. Dies kann je nach Fahrzeugkategorie (Gewicht und Kraftstoff) variieren.

In einem früheren Artikel über Straßenbenutzungsgebühren/Kilometerabgaben haben wir bereits alle Tarife aufgelistet, die Sie demnächst zahlen werden.