Subventionsfenster für Ladesäulen für Unternehmer geöffnet – Alles was Sie über SPRILA und SPULA wissen müssen
Elektrische Lieferwagen
Ab dem 24. September können Unternehmer in den Niederlanden Zuschüsse für die Installation von Ladestationen für elektrische Lieferwagen und Lastwagen beantragen.
Mit der Einführung von zwei Subventionsprogrammen will die Regierung den Umstieg auf elektrische Nutzfahrzeuge attraktiver machen.
Sowohl kleine als auch mittlere Unternehmen können nun davon profitieren.
Zuschüsse für Unternehmen: SPRILA und SPULA
Der erste Schalter, der eröffnet wurde, heißt SPRILA, was für das „Private Charging Infrastructure at Businesses Subsidy Scheme“ steht.
Damit können kleine und mittlere Unternehmer bis zu 40 Prozent ihrer Kosten für Ladepunkte erstattet bekommen.
Für größere Unternehmen tritt ab dem 1. Oktober eine andere Regelung in Kraft: die SPULA, oder „Subventionsregelung für öffentliche Ladeinfrastruktur im Schwerlastverkehr“, nach der Unternehmen 20 Prozent der Kosten erstattet bekommen.
Wenn es Probleme mit der Netzkapazität gibt, können Unternehmer auch Subventionen für eine stationäre Batterie beantragen.
Wie viel Geld ist verfügbar?
Die Regierung hat für beide Förderprogramme eine beträchtliche Summe zur Verfügung gestellt: insgesamt etwa 57 Millionen Euro.
Dieses Geld kann sowohl für den Kauf von Ladestationen als auch für die Beratung bei deren Installation verwendet werden.
Der finanzielle Anstoß richtet sich an Unternehmer, die unsicher sind, ob sie auf elektrisches Fahren umsteigen sollen.
Elektrischer Schwertransport
Für Unternehmer, die in Ladestationen für schwere Elektrofahrzeuge, wie z.B. Lastwagen, investieren möchten, bietet das SPULA-Programm (verfügbar ab 1. Oktober) eine Lösung.
Dieses Programm konzentriert sich speziell auf Ladeinfrastruktur, die öffentlich zugänglich ist.
Das heißt, Sie können Ladepunkte errichten, die auch von anderen Unternehmen genutzt werden können.
Dies kann z. B. in Gewerbegebieten oder auf Parkplätzen am Straßenrand geschehen.
Wie lauten die Bedingungen?
Die Ladestationen müssen einige strenge Anforderungen erfüllen.
So muss die Ladeinfrastruktur über eine Kapazität von mindestens 1.400 kW verfügen und es müssen Ladestationen mit einer Kapazität von mindestens 350 kW vorhanden sein.
Darüber hinaus ist eine stationäre Batterie eine Option, wenn die Kapazität des Stromnetzes nicht ausreicht.
Wie kann ich eine Finanzierung beantragen?
Die Beantragung des Zuschusses ist recht einfach, solange Sie die richtigen Unterlagen zur Hand haben.
Unternehmen, die sich für die SPRILA-Regelung bewerben möchten, können dies von nun an über das Online-Portal der RFO tun.
Für die SPULA-Regelung müssen Unternehmer noch bis zum 1. Oktober warten.
Stellen Sie sicher, dass Sie alles rechtzeitig vorbereitet haben, denn die Zuschüsse werden nach dem Windhundverfahren vergeben.
Welche Beträge können Sie erwarten?
Für Ladestationen mit einer Kapazität zwischen 200 kW und 350 kW können Unternehmer 19.000 Euro an Subventionen erhalten.
Wenn Sie Ladestationen mit einer Kapazität von mehr als 350 kW bauen, kann dies bis zu 43.000 Euro pro Ladestation betragen.
Wenn Sie sich für eine stationäre Batterie entscheiden, erhalten Sie 80 Euro pro kWh Speicherkapazität.
Warum ist diese Regelung wichtig?
Der Verkehrssektor steht vor einer großen Herausforderung, wenn es um Nachhaltigkeit geht.
Der elektrische Verkehr kann die Treibhausgasemissionen drastisch reduzieren, aber die Infrastruktur, die dies ermöglicht, hinkt oft hinterher.
Mit den Programmen SPRILA und SPULA hofft die Regierung, einen großen Schritt nach vorne zu machen.
Darüber hinaus bieten die Programme Unternehmen die Möglichkeit, ihren eigenen Beitrag zu einer nachhaltigen Zukunft zu leisten und gleichzeitig langfristig von niedrigeren Betriebskosten und Steuervorteilen zu profitieren.