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Niederländer muss fünf Jahre nach der Einfuhr von Ferrari 40.000 Euro Bußgeld zahlen

September 9, 2022

Erwerbsteuer (bpm)

Die Niederländer importieren aus allen möglichen Gründen Autos aus Deutschland. Zum Beispiel ist das Angebot unserer östlichen Nachbarn größer. Ein weiterer Grund ist Geld. Autos sind in Deutschland viel billiger als bei uns. Das liegt vor allem daran, dass es in Deutschland keine BPM-Regelung gibt. In den Niederlanden ist dies der Fall, und die Höhe der Geldbuße wird auf der Grundlage des CO2-Ausstoßes des Fahrzeugs festgelegt. Je mehr CO2 Ihr Auto ausstößt, desto höher ist die Strafe. Autos mit viel Leistung sind daher in den Niederlanden extrem teuer. Wenn Sie einen Gebrauchtwagen in die Niederlande einführen, müssen Sie nicht den vollen bpm-Betrag zahlen, sondern einen ermäßigten Satz.

Ferrari F12 Berlinetta

Nehmen wir zum Beispiel einen Ferrari F12 Berlinetta, den Vorgänger des 812 Superfast. Der Wagen hat einen 6,3-Liter-V12, der 740 PS leistet. In den Niederlanden hatte dieses Modell einen Neupreis von 350.000 Euro, was zum Teil auf die horrenden Bußgelder zurückzuführen ist. Wenn Sie einen Wagen mit wenigen Kilometern aus dem Ausland kaufen, zahlen Sie weniger pro Minute. Aber nach wie vielen Kilometern ist ein Auto eigentlich ein Gebrauchtwagen?

Importieren

Ein Niederländer ist in den Schlagzeilen, weil er immer noch eine beträchtliche Summe an die Steuerbehörden zahlen muss. Im Jahr 2016 kaufte er einen F12 Berlinetta aus Deutschland, der 198 Kilometer auf dem Tacho hatte. Der Ferrari wurde Anfang Mai 2017 in den Niederlanden zugelassen und war zu diesem Zeitpunkt 510 Kilometer gefahren. Die Niederlande mussten damals ein Bußgeld von über 70.000 Euro zahlen. Ein normaler Betrag, wenn man bedenkt, dass es sich um einen fast neuen Ferrari handelt. Aber die Steuerbehörden hielten das nicht für ausreichend.

Juristische Spitzfindigkeiten

Das Finanzamt hielt die Kilometerzahl für so gering, dass es als Neuwagen anzusehen war. Infolgedessen musste der Eigentümer weitere 41.000 Euro überweisen. Der Ferrari-Liebhaber war damit nicht einverstanden. Seiner Meinung nach war der Wagen mit 510 Kilometern ein Gebrauchtwagen, weil solche exklusiven Autos weniger gefahren werden. Ein Gerichtsverfahren war die Folge.

Das Gericht entscheidet

Das Bezirksgericht von Noord-Nederland zeigte sich gnädig mit dem Ferrari-Fahrer und reduzierte die zu zahlende Strafe auf etwa 10.000 Euro pro Minute. Die Steuerbehörden waren jedoch anderer Meinung und legten Einspruch ein. Die Steuerbehörden haben letztlich Recht bekommen: Nach mehr als sechs Jahren ab Kaufdatum kann der Eigentümer nun die restlichen 41.572 Euro bpm

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