Hintergrund

CJIB will Bußgelder abschaffen, die wie eine Rakete in die Höhe schießen

August 9, 2024

Die Erhöhungen sind zu hoch

Derzeit werden bei einer ersten Mahnung 50 Prozent auf den ursprünglichen Bußgeldbetrag aufgeschlagen.
Bei einer zweiten Mahnung verdoppelt sich dieser Betrag sogar auf 100 Prozent.
So kann ein Bußgeld schnell um mehrere Stufen ansteigen.
Die Erhöhungen sollen sicherstellen, dass die Bußgelder pünktlich bezahlt werden, aber in einigen Fällen ist dies kontraproduktiv, insbesondere wenn die betreffende Person bereits Schwierigkeiten hat, das erste Bußgeld zu bezahlen.

Anpassungen erforderlich

CJIB plädiert daher in einem Jahresbericht für mehr Spielraum bei der Anwendung von Anpassungen in Situationen höherer Gewalt oder unter besonderen Umständen.
Derzeit ist die Inkassostelle nicht befugt, eigenständig über den Erlass von Erhöhungen zu entscheiden, so dass diese Aufgabe oft dem Gericht oder der Staatsanwaltschaft zufällt.

Flexibilität

Neben den Bußgeldern im Straßenverkehr wünscht sich CJIB auch mehr Spielraum bei der Einziehung von Bußgeldern, die ohne Beteiligung eines Richters verhängt wurden, zum Beispiel bei geringfügigen Vergehen.
Die CJIB ist der Ansicht, dass sie die Möglichkeit haben sollten, die Einziehung dieser Bußgelder in bestimmten, schwierigen Situationen einzustellen, insbesondere wenn eine Fortsetzung nicht mehr sinnvoll erscheint.
Jedes Jahr werden etwa 300.000 solcher Bußgelder verhängt.

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