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Alles über zusätzliche Steuern im Jahr 2025 (und darüber hinaus): Regeln und Prozentsätze

Januar 15, 2025

Was ist eine zusätzliche Steuer?

Der steuerpflichtige Zusatznutzen ist der Betrag, der zu Ihrem Einkommen hinzukommt, wenn Sie einen Geschäftswagen auch privat nutzen. Private Nutzung bedeutet in diesem Fall, dass Sie mehr als 500 private Kilometer pro Jahr fahren. Die zusätzliche steuerpflichtige Leistung, die Sie zahlen müssen, ist ein bestimmter Prozentsatz des Katalogwerts des Autos. Welcher Prozentsatz das genau ist, hängt vom offiziellen CO2-Emissionswert (WLTP-Wert) des Autos ab.

Zusätzliche Steuerpflicht im Jahr 2025: das hat sich geändert

Die Änderungen für 2025 sind nicht so groß wie noch vor einigen Jahren. Im Grunde genommen bleiben die Regeln für die Aufstockung 2025 im Vergleich zu 2024 gleich. Die Prozentsätze haben sich jedoch leicht geändert. Für ein Auto mit 0 Gramm CO2-Emissionen (in anderen Worten: Elektroautos) zahlen Sie 17% Aufschlag auf die ersten 30.000 Euro des Listenwerts. Letztes Jahr waren es noch 16%. Die anderen Prozentsätze bleiben unverändert. Dieser neue zusätzliche Steuersatz gilt für Autos, die im Jahr 2025 zugelassen werden. Wenn Sie bereits seit 2024 oder früher einen Firmenwagen fahren, gelten weiterhin die Prozentsätze für dieses Jahr.

Zusätzliche Steuersatz-Prozentsätze im Jahr 2025

Zusammengefasst gelten die folgenden Prozentsätze für den Zusatz 2025:

Es bleibt eine Ausnahme für spezielle Wasserstoff- und Solarzellenfahrzeuge. Diese Autos unterliegen immer einem zusätzlichen Steuersatz von 17%, auch wenn der Listenwert 30.000 Euro übersteigt. Hinweis: Solarzellenautos beziehen sich auf Autos, die vollständig durch integrierte Solarzellen angetrieben werden. Ein ’normales‘ Elektroauto oder ein Hybridfahrzeug, das zusätzlich über ein Solarpanel verfügt, zählt also nicht dazu. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Finanzamtes.

Berechnungsbeispiel Hinzufügung im Jahr 2025

Lassen Sie uns den zusätzlichen Steuersatz 2025 anhand eines Berechnungsbeispiels näher erläutern. Wir gehen dabei von einem Kia Niro aus. Ein Auto, das als Hybrid, Plug-in-Hybrid und vollelektrisches Modell erhältlich ist. So können wir auf einen Blick sehen, wie sich die Additionsregeln für die verschiedenen Antriebsarten auswirken.

Der Kia Niro Hybrid hat offizielle CO2-Emissionen von 100 g/km und ist ab (gerundet) 35.000 Euro erhältlich. Das bedeutet, dass 22% von 35.000 Euro = 7.700 Euro zusätzliche Steuerschuld pro Jahr. Das sind 641,67 Euro pro Monat.

Der Kia Niro Plug-in-Hybrid hat offizielle CO2-Emissionen von 18 g/km, so dass Sie immer noch 22% zusätzliche Steuern auf den vollen Listenwert zahlen. Die Plug-in-Hybridversion ist ab gerundet 40.000 Euro erhältlich. Das bedeutet: 22% von 40.000 Euro = 8.800 Euro zusätzliche Steuerschuld pro Jahr. Das sind 733,33 Euro pro Monat.

Runden wir den Startpreis des Kia Niro EV für dieses Rechenbeispiel auf 40.000 Euro auf. Da der offizielle CO2-Ausstoß dieses Modells bei 0 g/km liegt, beträgt der zusätzliche Steuersatz 17% der ersten 30.000 Euro des Listenwerts = 5.100 Euro. Für die restlichen 10.000 Euro beträgt er 22% = 2.200 Euro. Insgesamt beläuft sich der steuerpflichtige Zusatznutzen also auf 7.300 Euro pro Jahr, oder 608,33 Euro pro Monat.

Wie Sie sehen, sorgt der niedrigere Zusatzsteuersatz auf die ersten 30.000 Euro dafür, dass der wesentlich teurere Kia Niro EV unter dem Strich einen niedrigeren Zusatzsteuersatz hat als der Niro Hybrid mit einem niedrigeren Listenpreis.

Die zusätzliche Nettosteuerschuld im Jahr 2025 hängt von Ihrem Einkommen ab

Wie bereits erwähnt, ist die zusätzliche Steuer ein Betrag, der zu Ihrem Gehalt hinzukommt. Wie viel kostet Sie die private Nutzung des Leasingwagens unterm Strich? Das hängt von der Steuerklasse ab, in die Ihr Gehalt (plus zusätzlicher steuerpflichtiger Nutzen) fällt.

Angenommen, Ihr Gehalt einschließlich der zusätzlichen steuerpflichtigen Leistung liegt noch in der Steuerklasse 1, dann würden im Jahr 2025 35,82% Einkommensteuer darauf anfallen. Oder die Nettokosten des zusätzlichen steuerpflichtigen Einkommens für den Kia Niro EV wären dann €7.300 x 35,82% = €2.614,86 pro Jahr oder €217,91 pro Monat.

Wenn Ihr Gehalt einschließlich der zusätzlichen steuerpflichtigen Leistung in die Steuerklasse 2 fällt, würde es im Jahr 2025 einer Einkommensteuer von 37,48% unterliegen. Oder die Nettokosten des zusätzlichen steuerpflichtigen Einkommens für den Kia Niro EV würden dann 7.300 € x 37,48% = 2.735,04 € pro Jahr oder 227,92 € pro Monat betragen.

Andere Steueränderungen für geleaste Autos im Jahr 2025

Abgesehen von dem leicht geänderten Hinzurechnungssatz für Geschäftswagen mit 0 g/km CO2-Emissionen gibt es für 2025 noch einige weitere Steueränderungen. So wird zum Beispiel die SEPP (Kaufsubvention) für Elektroautos im Jahr 2025 vollständig abgeschafft. Elektroautos müssen von nun an auch die bpm (Kaufsteuer) bezahlen. Dabei handelt es sich um einen Pauschalbetrag von 667 Euro, ein Klacks im Vergleich zur bpm für Autos mit Benzinmotor.

Eine letzte wichtige Änderung betrifft die Kfz-Steuer (offiziell: Kraftfahrzeugsteuer) für Elektroautos. Vollelektrische Autos (d.h. mit offiziell 0 g/km CO2-Emissionen) waren bisher von der Kfz-Steuer befreit. Im Jahr 2025 müssen auch diese Autos Kfz-Steuer zahlen, allerdings mit einem Nachlass von 75%. Für Plug-in-Hybride mit einem CO2-Ausstoß von bis zu 50 g/km galt ein Rabattsatz von 50 %, der 2025 jedoch nur noch 25 % betragen wird.